Für Einsatzkräfte und Angehörige

Angebote für Peers

Peers sind psychosoziale Ersthelfer:innen, die eine Zusatzausbildung zur Unterstützung von Kolleg:innen nach belastenden Einsätzen absolviert haben. In den meisten Fällen gehen Peers dabei nach dem Critical Incident Stress Management-Konzept von Mitchell und Everly vor.

Peers unterstützen dabei nicht nur die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit von Einsatzkräften, sondern tragen auch wesentlich zu einem Kulturwandel in Einsatzorganisationen und zur Entstigmatisierung psychischer Belastungsreaktionen bei.

Die Tätigkeit als Peer ist aber auch anspruchsvoll und nicht selten mit Herausforderungen verbunden. Im Rahmen meiner Tätigkeit biete ich Peers fachliche Fallsupervision, allgemeine Supervision zur Reflexion der eigenen Rolle und des eigenen Handelns, Fort-/Weiterbildungen und Trainings sowie psychologische Beratung zur Steigerung von Resilienz und Stressbewältigungsfähigkeit an.

Meine Leistungen für Peers biete ich in meiner Praxis in Wien, online (nur Einzelpersonen) oder nach Vereinbarung an anderen Orten an.

Rahmenbedingungen

Ort

  • in meiner Praxis in Wien oder
  • in bestimmten Fällen online über eine verschlüsselte Videotelefonieplattform (nur für Einzelpersonen) oder
  • nach Vereinbarung an anderen Orten (z.B. Dienststelle)

Verschwiegenheit

Die Inhalte unterliegen der Verschwiegenheit gemäß Psychologengesetz 2013.

Honorar

  • Das Honorar für eine Einheit (Fall-) Supervision oder psychologische Beratung (50 Minuten) im Einzelsetting beträgt 115 Euro.
  • Das Honorar für eine Einheit (50 Minuten) im Gruppensetting (z.B. Supervision von Peerteams) beträgt 165 Euro.
  • Für individuelle Fort-/Weiterbildungen und Trainings wird das Honorar individuell vereinbart.
  • Eine Verrechnung mit Ihrer Organisation ist nach entsprechender Abklärung und Vereinbarung möglich.

Ausfallsregelung

Ich bitte um Verständnis, dass vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden vor dem Termin bei Verhinderung abgesagt werden müssen. Erfolgt keine bzw. eine verspätete Absage verrechne ich das volle Honorar. Keine Verrechnung erfolgt im Krankheitsfall gegen Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bestätigung.

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