Für Einsatzkräfte und Angehörige

Beratung, Supervision, Therapie

Psychologische Beratung ist vielfältig und umfasst den Einsatz psychologischer Methoden, um Klarheit über bestehende Probleme und entsprechende Bewältigungsmöglichkeiten zu erlangen. Ich biete psychologische Beratung für Einsatzkräfte, Menschen in belastenden Berufen und deren Angehörige an. Hierbei geht es häufig um die Bewältigung schwieriger Lebenssituationen oder die Steigerung von Resilienz, Stressbewältigungsfähigkeit und Lebenszufriedenheit.

In der Supervision stehen hingegen vor allem die Reflexion des beruflichen Handelns sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben im Vordergrund. Mein Supervisionsangebot richtet sich unter anderem an Einsatzkräfte in besonders fordernden Spezialfunktionen, Führungskräfte und Teams.

Die psychologische Therapie umfasst die Behandlung psychischer Symptome bzw. Erkrankungen mittels klinisch-psychologischer Methoden. Hierbei bin ich auf die Behandlung von stressbezogenen Problemen spezialisiert, die als Folge einschneidender Lebensereignisse auftreten können.

Ich biete psychologische Beratung, Supervision und Therapie für Einzelpersonen und Teams in meiner Praxis in Wien, online (nur Einzelpersonen) oder nach Vereinbarung an anderen Orten an.

Rahmenbedingungen

Ort

  • in meiner Praxis in Wien oder
  • in bestimmten Fällen online über eine verschlüsselte Videotelefonieplattform (nur für Einzelpersonen) oder
  • nach Vereinbarung an anderen Orten (z.B. Dienststelle)

Verschwiegenheit

Die Inhalte unterliegen der Verschwiegenheit gemäß Psychologengesetz 2013.

Honorar

  • Das Honorar für eine Einheit (50 Minuten) im Einzelsetting beträgt 115 Euro.
  • Das Honorar für eine Einheit (50 Minuten) im Gruppensetting (z.B. Teamsupervision) beträgt 165 Euro.
  • Derzeit bieten die Krankenversicherungsträger keinen Kostenersatz für die Inanspruchnahme klinisch-psychologischer bzw. gesundheitspsychologische Behandlungen und Beratungen. Ausnahmen können im Rahmen privater Versicherungen bestehen.
  • Eine Verrechnung mit Ihrer Organisation ist nach entsprechender Abklärung und Vereinbarung möglich.

Ausfallsregelung

Ich bitte um Verständnis, dass vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden vor dem Termin bei Verhinderung abgesagt werden müssen. Erfolgt keine bzw. eine verspätete Absage verrechne ich das volle Honorar. Keine Verrechnung erfolgt im Krankheitsfall gegen Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bestätigung.

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