Für Einsatzkräfte und Angehörige

Beratung und Supervision

Psychologische Beratung ist vielfältig und umfasst den Einsatz psychologischer Methoden, um Klarheit über bestehende Probleme und entsprechende Bewältigungsmöglichkeiten zu erlangen. Ich biete psychologische Beratung für Einsatzkräfte, Menschen in belastenden Berufen und deren Angehörige an. Hierbei geht es häufig um Themen wie:

  • Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben
  • Beziehungsthemen
  • Stressbewältigung und Resilienz
  • Steigerung von Arbeits- und Lebenszufriedenheit

In der Supervision steht hingegen vor allem die Reflexion des beruflichen Handelns im Vordergrund. Mein Supervisionsangebot richtet sich unter anderem an Einsatzkräfte in besonders fordernden Spezialfunktionen, Führungskräfte und Teams.

Ich biete psychologische Beratung und Supervision für Einzelpersonen und Teams in meiner Praxis in Wien, online (nur Einzelpersonen) oder nach Vereinbarung an anderen Orten an.

Rahmenbedingungen

Ort

  • in meiner Praxis in Wien oder
  • in bestimmten Fällen online über eine verschlüsselte Videotelefonieplattform (nur für Einzelpersonen) oder
  • nach Vereinbarung an anderen Orten (z.B. Dienststelle)

Verschwiegenheit

Die Inhalte unterliegen der Verschwiegenheit gemäß Psychologengesetz 2013.

Honorar

  • Das Honorar für eine Einheit (50 Minuten) im Einzelsetting beträgt 115 Euro.
  • Das Honorar für eine Einheit (50 Minuten) im Gruppensetting (z.B. Teamsupervision) beträgt 165 Euro.
  • Seit 1.1.24 bieten die Krankenversicherungsträger unter bestimmten Voraussetzungen einen Kostenzuschuss für die Inanspruchnahme klinisch-psychologischer Behandlungen. Nähere Informationen finden Sie hier.
  • Eine Verrechnung mit Ihrer Organisation ist nach entsprechender Abklärung und Vereinbarung möglich.

Ausfallsregelung

Ich bitte um Verständnis, dass vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden vor dem Termin bei Verhinderung abgesagt werden müssen. Erfolgt keine bzw. eine verspätete Absage verrechne ich das volle Honorar. Keine Verrechnung erfolgt im Krankheitsfall gegen Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bestätigung.

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